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Wirbelsäule & Nerven
Klärung Operationsindikation
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Der Erhalt der Nervenfunktion ist das wichtigste Ziel bei Therapieentscheidungen. Auch die Entscheidung für oder gegen eine OP. Die Nervenfunktion kann man aber im MRT nicht sehen. Hier hilft eine gezielte Nervenmessung mit NLG und EMG weiter. Wenn die Messungen eine intakte Nervenfunktion zeigen, ist eine Operation zum Erhalt der Nervenfunktion (trotz im MRT sichtbarem Bandscheibenvorfall) nicht notwendig.

An der Wirbelsäule liegen „orthopädische Strukturen“ (z.B. Bandscheiben, Wirbelgelenke) und „neurologische Strukturen“ (Nervenbahnen) sehr eng beieinander. Oft ist daher ein Blick aus beiden Fachrichtungen sinnvoll. Das Problem bei einem Bandscheibenvorfall ist, dass dieser auf einen Nerv (Nervenwurzel) drücken kann. Wenn ein Bandscheibenvorfall zu stark auf einen Nerv drückt, drohen eine Störung der Nervenfunktion und infolgedessen bleibende Ausfallserscheinungen wie Taubheit oder Lähmungen. Der Erhalt der Nervenfunktion ist daher das wichtigste Ziel. Nicht immer ist dazu eine Operation nötig. Übrigens geht man heute davon aus, dass in rund 80 % aller Bandscheibenvorfälle eine Operation vermieden werden kann.

Um für oder gegen eine Operation bei einem Bandscheibenvorfall zu entscheiden, muss eindeutig festgestellt werden, ob die Nervenfunktion tatsächlich in Gefahr ist oder nicht. Das Problem ist aber: Die Funktion der Nerven kann man im MRT nicht sehen.

Wie kann man die Nervenfunktion also untersuchen? Ein Spezialbereich der Neurologie ist die „klinische Neurophysiologie“. Durch eine NLG-, EMG- und SEP-Untersuchung kann die Funktion der Nervenbahnen punktgenau untersucht werden. Besonders das EMG stellt eine Art „Frühwarnsystem für Nervenschäden“ dar und kann diese sogar aufdecken, bevor es zu Ausfallserscheinungen kommt. Besteht ein akuter oder chronischer Nervenschaden, kann dies mit den genannten Messmethoden präzise erfasst werden.

Eine persönliche Anmerkung: Ich selbst bin prinzipiell weder für noch gegen eine Operation. Wichtig ist vielmehr zu wissen, ob ein Grund (medizinisch: Indikation) für eine Operation vorliegt, ob der Nerv akut „in Gefahr“ ist oder ob es ein Zeitfenster für nicht-operative Therapien gibt. Diese Fragen können mit ausreichender Untersuchungszeit auf Basis einer erweiterten neurophysiologischen Untersuchung (NLG, EMG, SEP) gut beantwortet werden.

Wenn es um wichtige Entscheidungen geht, sollte so wenig wie möglich von Annahmen ausgegangen werden, sondern vielmehr von den Ergebnissen gezielter und aussagekräftiger Untersuchungen.

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In der NLG- und EMG-Untersuchung zeigt sich genau, ob die Leitfähigkeit eines Nervs verzögert, blockiert oder geschädigt ist. Besonders das EMG stellt eine Art „Frühwarnsystem für Nervenschäden“ dar und kann einen Nervenschaden aufdecken, bevor es zu Ausfallserscheinungen kommt.

Spätestens, wenn bei Rückenschmerzen Nervenreizsymptome auftreten, sollte in einer neurologischen Untersuchung (inkl. NLG- und EMG-Untersuchung) die Nervenfunktion überprüft werden.
Mögliche Nervenreizsymptome:

  • Die Schmerzen sind nicht nur im Rücken lokalisiert, sondern strahlen aus (z.B. im Arm oder im Bein).
  • Weitere Symptome, wie Kribbeln und Ameisenlaufen oder Missempfindungen, wie z.B. Brennen, Kältegefühl, Taubheitsgefühl, Koordinationsstörung, Schwächegefühl sowie Muskelkrämpfe, die wiederkehrend bestimmte Muskeln betreffen.

Vertiefende Informationen:

  • NLG und EMG
  • Ähnliche Überlegungen wie beim Bandscheibenvorfall spielen auch bei der Spinalkanalstenose eine Rolle – auch hier hilft eine neurologische Untersuchung weiter. Gerne kann ich Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
  • Neuro-Orthopädie: Trauma und Nervenverletzung – durch Nervenultraschall können in dieser Situation wichtige und therapieentscheidende Fragen rascher und genauer als früher beantwortet werden. Mehr Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Nervenultraschall bei Trauma und Nervenverletzungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Spezialseite:
nlg-berlin

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